In der Regel nein, Sie können keine Entschädigung verlangen. Im Falle eines alternativen Fluges, der von der Fluggesellschaft angeboten wird und mit einer gewissen Verspätung im Vergleich zu Ihrem ursprünglichen Flug ankommt, haben Sie jedoch möglicherweise Anspruch auf 50% des regulären Entschädigungsbetrags. Für eine genaue und kostenlose Überprüfung Ihres Falls reichen Sie bitte Ihren Antrag hier ein (LINK).
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