Alle Begriffe in dieser Richtlinie werden im Detail beschrieben und gelten zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Alle Trouble Flight-Dienstleistungen werden auf Provisionsbasis angeboten. Provisionen werden nur nach dem Gewinn des Falls mit der Fluggesellschaft erhoben.
Bitte beachten Sie die untenstehende Preis- und Provisionsübersicht, die für die Trouble Flight-Dienstleistungen gilt:
Anspruchskategorie | Provision nach Gewinn der Entschädigung |
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Flugannullierung Flugverspätung Verpasster Anschluss Überbuchung Verweigerte Beförderung |
25% der Entschädigung + MwSt Betrag nach Gewinn des Falls berechnet |
Beispielbeträge:
Entschädigungsbetrag | Trouble Flight-Provision nach Gewinn des Falls |
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Flugbezogener Anspruch 250 Euro pro Passagier |
62,5 Euro pro Passagier + MwSt |
Flugbezogener Anspruch 400 Euro pro Passagier |
100 Euro pro Passagier + MwSt |
Flugbezogener Anspruch 600 Euro pro Passagier |
150 Euro pro Passagier + MwSt |
*Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Entschädigungsbeträge nur als Referenz dienen. Die tatsächlichen Beträge für reale Fälle werden zum Zeitpunkt des Anspruchs bewertet.
**Hinweis: Wenn Sie unsere Dienstleistungen über eine Partnerreiseagentur oder einen anderen Partner in Anspruch genommen haben, beachten Sie bitte die von unseren Partnern bereitgestellten Geschäftsbedingungen und Preis- und Zahlungsrichtlinien.
Achtung!
Trouble Flight behält sich das Recht vor, die Entschädigung unmittelbar nach Erhalt von der Fluggesellschaft zu überweisen, jedoch nach Abzug einer Provision von 25% des Gesamtentschädigungsbetrags.
Falls versehentlich der volle Betrag inklusive 25% Provision an den Kunden überwiesen wurde, behält sich Trouble Flight das Recht vor, die Provision in Höhe von 25% der Entschädigung nachträglich vom Kunden zu verlangen, jedoch nicht später als 15 Tage ab Antragsdatum.
Trouble Flight behält sich das Recht vor, die optimale Zahlungs-/Überweisungsmethode auszuwählen und zu nutzen. Kunden übernehmen die Transferkosten und mögliche Umrechnungsdifferenzen, falls dies zutreffen sollte. Die für gewonnene Fälle erhobene Provision ist nicht erstattungsfähig und unwiderruflich. Rückbuchungen für erbrachte und abgeschlossene Leistungen werden nicht akzeptiert.
In einigen Fällen, wenn Fluggesellschaften Entschädigungen ohne gerechtfertigten Grund verweigern, werden wir rechtliche Unterstützung von unseren Partneranwälten in Anspruch nehmen. In diesem Fall wird eine zusätzliche Gebühr von 25% des Entschädigungsbetrags erhoben, jedoch wird die Gesamtprovision inklusive Trouble Flight-Gebühr niemals 50% des Entschädigungsbetrags (inkl. MwSt.) überschreiten.