Passagiere, die innerhalb der Europäischen Union eine Flugverspätung erleiden, haben Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens. Die EU-Gesetzgebung sieht vor, dass Fluggesellschaften bei Verspätungen von mehr als 3 Stunden verpflichtet sind, dem Passagier eine Entschädigung zu zahlen. Die Entschädigung variiert je nach Länge der Flugstrecke und kann zwischen 250 und 600 Euro betragen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Anspruch auf Entschädigung nur dann besteht, wenn die Ursache der Verspätung direkt auf die Fluggesellschaft zurückzuführen ist.
Als Passagier haben Sie im Falle einer Flugverspätung bestimmte Rechte, unabhängig vom Ticketpreis. Bei einer Verspätung von mindestens 3 Stunden haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro. Außerdem muss Ihnen die Fluggesellschaft nach einer Verspätung von zwei Stunden kostenlos Snacks und Getränke zur Verfügung stellen. Sollte sich Ihr Flug auf den nächsten Tag verschieben, ist die Fluggesellschaft auch verpflichtet, Ihnen eine Unterkunft für die Nacht zur Verfügung zu stellen. Es ist wichtig, Ihre Rechte im Falle einer Flugverspätung zu kennen, damit Sie entsprechend handeln und die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten können.
Wenn Ihr Flug verspätet ist, ist es wichtig, einige Schritte zu befolgen, um sicherzustellen, dass Sie die Entschädigung erhalten, auf die Sie Anspruch haben. Folgendes müssen Sie tun:
Bitten Sie die Fluggesellschaft, Ihnen schriftliche Unterlagen zur Rechtfertigung der Flugverspätung vorzulegen.
Bewahren Sie alle Quittungen und Quittungen auf, die sich auf aufgrund der Verspätung entstandene Kosten beziehen, wie z Mahlzeiten oder Gutscheine.
Fordern Sie Bodenunterstützung bei der Fluggesellschaft an.
Berechnen Sie mit unserem Online-Tool die Entschädigung, die Ihnen zusteht bis basierend auf der Länge der Route und der Flugverspätungszeit.
Bei Flugverspätungen von mindestens 3 Stunden innerhalb der Europäischen Union haben Passagiere je nach Länge der Flugstrecke Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro. Gemäß der EU-Gesetzgebung zu Fluggastrechten sind Fluggesellschaften für die Zahlung einer Entschädigung verantwortlich, wenn die Verspätung direkt auf sie zurückzuführen ist. Darüber hinaus haben Passagiere nach einer Verspätung von zwei Stunden Anspruch auf Unterstützung wie Snacks und Getränke sowie eine Hotelübernachtung, falls der Flug auf den nächsten Tag verschoben wird. Es ist wichtig, die schriftlichen Mitteilungen der Fluggesellschaft über den Grund der Verspätung im Auge zu behalten und Belege für etwaige Zusatzkosten aufzubewahren. Sie können Ihre Rechte innerhalb von 1,5 Jahren ab dem Datum des Fluges geltend machen.
Bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung entsprechend der Länge der Flugstrecke: 250 € für kurze Flüge (bis 1500 Kilometer), 400 € für mittlere Flüge (bis 3500 Kilometer) und 600 € für lange Flüge (über 3500 Kilometer). Es ist möglich, innerhalb von 1,5 Jahren ab dem Datum der Verspätung und unabhängig vom Ticketpreis oder dem Zweck der Reise einen Antrag auf Entschädigung zu stellen. Um Anspruch auf eine Entschädigung zu haben, muss der Flug innerhalb der Europäischen Union gestartet oder zwischengelandet sein und die Fluggesellschaft muss ihren Sitz in der EU haben.
Im Falle einer Verspätung, Annullierung, Nichtbeförderung oder verpasstem Anschlussflug haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung entsprechend der Länge der Flugstrecke. Für kurze Strecken bis 1500 km beträgt die Entschädigung 250 Euro, für mittlere Strecken bis 3500 km beträgt die Entschädigung 400 Euro und für lange Strecken über 3500 km beträgt die Entschädigung 600 Euro. Beispielsweise beträgt die Entschädigung für einen Flug von Rom nach Berlin 250 Euro, für einen Flug von Rom nach Lissabon 400 Euro und für einen Flug von Rom nach Abu Dhabi 600 Euro.
Die Berechnung der Flugverspätung basiert auf der Ankunftszeit am Zielflughafen und nicht auf der Abflugzeit. Als Ankunftszeit gilt der Zeitpunkt, an dem das Flugzeug aufsetzt und eine der Türen geöffnet wird, sodass Passagiere das Flugzeug verlassen können. Die EU-Verordnung berücksichtigt dieses Kriterium bei der Festlegung der Entschädigung.
Im Falle einer Flugverspätung während einer Geschäftsreise haben Sie weiterhin Anspruch auf eine Entschädigung, unabhängig davon, ob Ihr Arbeitgeber das Ticket bezahlt hat. Der Schadensersatz steht immer der Person zu, die den Schaden direkt erlitten hat, unabhängig davon, ob es sich um einen Arbeitnehmer handelt oder nicht.
Um die Entschädigung zu erhalten, die Ihnen im Falle einer Flugverspätung zusteht, ist es wichtig, zunächst zu prüfen, ob Sie Anspruch darauf haben. Für viele Privatpassagiere kann es schwierig sein, ohne Zugriff auf Flugdatenbanken, ohne Kenntnis ähnlicher Verspätungsfälle und ohne Rechtskenntnisse zu verstehen, ob ihnen eine Entschädigung zusteht. Es stehen Ihnen jedoch Tools und Dienste zur Verfügung, mit denen Sie prüfen können, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, und diese von der Fluggesellschaft erhalten können.
Mit unserem Check-Tool können Sie in wenigen Minuten herausfinden, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung für die Verspätung Ihres Fluges haben. Mit jahrelanger Erfahrung im Bereich Fluggastrechte und Millionen von Nutzern, die auf unsere Dienste vertrauen, helfen wir Ihnen, Ihre Rechte einfach, schnell und kostenlos durchzusetzen. Geben Sie Ihre Flugdaten in unser speziell entwickeltes Checker-Tool ein, um tausende Flugbewegungen und Wetterdaten zu analysieren und die Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung zu prüfen. Sie erhalten sofort eine kostenlose Bewertung. Probieren Sie es jetzt.
Wenn unser Tool anzeigt, dass Sie Anspruch auf Schadensersatz haben, können Sie uns bitten, Ihre Rechte durchzusetzen. Wenn Sie sich für unsere Dienstleistungen entscheiden, haben Sie einen Partner, der sich seit Jahren erfolgreich für die Rechte von Fluggästen einsetzt. Wir wissen, wie wir uns gegenüber Fluggesellschaften verhalten und welche Strategien wir umsetzen müssen. Wir verschaffen Ihnen eine Entschädigung, auch wenn das den Gang zum Gericht und die Übernahme des gesamten finanziellen Risikos bedeutet. Wenn wir einen Fall verlieren, gehen alle Kosten zu unseren Lasten. Im Erfolgsfall berechnen wir eine Provision zwischen 20 % und 30 % (zzgl. MwSt.). Bei uns haben Sie stets die Gewissheit, dass Ihnen keine unnötigen Mehrkosten entstehen. Wir können uns einer Erfolgsquote von 99 % bei Gerichtsverfahren rühmen.
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Wenn Ihr Flug Verspätung hat und Sie Schwierigkeiten haben, die Entschädigung zu erhalten, die Ihnen zusteht, sind Sie nicht allein. Viele Fluggesellschaften kommen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nach und ignorieren möglicherweise die Wünsche der Passagiere oder bieten unzureichende Lösungen an. Aber Sie müssen nicht aufgeben.
Mithilfe von Flightright können Sie ganz einfach prüfen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht, und uns die Korrespondenz mit der Fluggesellschaft überlassen. Wir sind Experten auf dem Gebiet der Fluggastrechte und haben Millionen von Menschen dabei geholfen, ihre rechtmäßige Entschädigung zu erhalten. Bei Bedarf vertreten wir Sie auch vor Gericht. Verschwenden Sie keine Zeit in einem anstrengenden bürokratischen Krieg, sondern verlassen Sie sich darauf, dass wir die Entschädigung erhalten, die Ihnen gesetzlich zusteht.
Bei längeren Wartezeiten am Flughafen aufgrund eines verspäteten Fluges haben Sie Anspruch auf bestimmte Formen der Bodenunterstützung. Diese Leistungen variieren je nach Länge des Flugabschnitts.
Bei Kurzstrecken bis zu 1500 km haben Sie bei einer Wartezeit von mindestens 2 Stunden Anspruch auf kostenlose Getränke und Snacks, Zugang zu E-Mail, Fax und zwei Telefongesprächen. Bei mittleren Strecken zwischen 1500 und 3500 km haben Sie bei einer Wartezeit von mindestens 3 Stunden Anspruch auf Getränke, kostenlose Mahlzeiten, Zugang zu E-Mail oder Fax und zwei Telefongespräche. Bei langen Fahrten über 3500 km haben Sie bei einer Wartezeit von mindestens 4 Stunden Anspruch auf Getränke, kostenlose Mahlzeiten, Zugang zu E-Mail oder Fax und zwei Telefongespräche.
Bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden haben Sie das Recht, Ihren gebuchten Flug zu stornieren und eine volle Kostenerstattung zu erhalten. Darüber hinaus muss die Fluggesellschaft Ihnen akzeptable Alternativlösungen anbieten, um Ihr Ziel zu erreichen, und, falls Sie sich entscheiden, nicht mehr zu fliegen, auch einen Transfer vom Flughafen zu Ihrem ursprünglichen Standort anbieten.
Wenn Ihr Flug erst einen Tag nach dem geplanten abfliegt, haben Sie Anspruch auf eine Übernachtung in einem Hotel mit Transfer vom und zum Flughafen. Um diese Unterstützung zu erhalten, können Sie sich direkt an die Fluggesellschaft wenden und eine schriftliche Bestätigung für das Zimmer und den Transport anfordern.
Sofern die Fluggesellschaft die Flugverspätung nicht zu vertreten hat, ist sie nach der Fluggastrechteverordnung nicht zu einer Entschädigung verpflichtet. Dies gilt für sogenannte „außergewöhnliche Umstände“, zu denen gehören:
Brände in der Nähe des Flughafens, Angst vor einer Bombe, unvorhersehbare Naturereignisse, Streiks des Bodenpersonals, ein medizinischer Notfall an Bord
Einzige Ausnahme: Fälle, in denen die Fluggesellschaft das Problem hätte vermeiden können. Wenn die Fluggesellschaft beispielsweise das Flugzeug nicht gewartet hat, ist sie unter bestimmten Umständen für die Flugverspätung verantwortlich, insbesondere wenn die Flugzeuge anderer Fluggesellschaften regelmäßig starteten.
Abschließend gilt: Wenn Ihr Flug eine Verspätung von drei Stunden oder mehr hatte, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro. Es ist wichtig zu prüfen, ob Sie die aufgeführten Voraussetzungen erfüllen, z. B. ob die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist und ob der Flug in der EU gestartet oder gelandet ist. Darüber hinaus ist es wichtig zu beachten, dass Sie, auch wenn Sie am Flughafen auf Ihren Flug warten, je nach Flugroute Anspruch auf Unterstützung durch die Fluggesellschaft haben, wie z. B. Getränke und Snacks. Es ist wichtig, dass Sie sich über Ihre Rechte im Falle einer Flugverspätung informieren, damit Sie diese geltend machen können.