Ja, das können Sie. Die Anspruchsberechtigung für eine Entschädigung wird durch einige Kriterien festgelegt, wie z.B.: Flugstrecke, Grund der Störung, Dauer der Verspätung usw. Unter keinen Umständen kann der Ticketpreis Ihr Recht auf Entschädigung beeinflussen.
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