Das Wallis, ein malerischer Schweizer Kanton, ist bekannt für seine atemberaubenden Alpenlandschaften und weltberühmten Skiorte wie Zermatt und Verbier. Obwohl die Region hervorragende Verkehrsverbindungen bietet, einschließlich des Flughafens Sion (SIR) und der Anbindung an wichtige Flughäfen wie Genf (GVA) und Zürich (ZRH), können Flugannullierungen die Reisepläne dennoch stören. Egal, ob du als Tourist auf die Pisten willst oder als Geschäftsreisender einen engen Zeitplan hast – ein annullierter Flug kann frustrierend und kostspielig sein.
Mehrere Faktoren führen zu Flugannullierungen im und um das Wallis. Diese Gründe zu verstehen kann Passagieren helfen, besser mit Störungen umzugehen:
Die Schweizer Alpen sind berüchtigt für unvorhersehbares Wetter. Starker Schneefall, heftige Winde und Nebel können besonders im Winter zu Flugannullierungen führen.
Wenn dein Flug wegen extremen Wetters annulliert wird, können Fluggesellschaften „außergewöhnliche Umstände“ geltend machen, was die Anspruchsberechtigung auf Entschädigung beeinflussen kann.
Fluggesellschaften annullieren manchmal Flüge aufgrund technischer Störungen, Personalmangels oder Überbuchung.
Diese Annullierungen sind normalerweise gemäß der EU-Verordnung 261/2004 entschädigungsberechtigt, sofern die Fluggesellschaft verantwortlich ist.
Überlastung des Luftraums über der Schweiz kann zu kurzfristigen Flugannullierungen führen.
Dies tritt häufiger während der Hauptreisezeiten und bei großen Veranstaltungen auf.
Streiks von Fluggesellschaften oder Flughafenmitarbeitern können Flüge zum Erliegen bringen und Passagiere stranden lassen.
Je nach Art des Streiks hast du möglicherweise trotzdem Anspruch auf finanzielle Entschädigung.
Passagiere, die von oder nach Wallis mit einer EU-Fluggesellschaft abfliegen oder mit einer Nicht-EU-Fluggesellschaft in die EU fliegen, sind durch die EG 261/2004 geschützt. Hier ist, was du wissen solltest:
Wenn die Fluggesellschaft für die Annullierung verantwortlich ist, könntest du Anspruch auf Folgendes haben:
â¬250 für Flüge bis zu 1.500 km
â¬400 für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km
â¬600 für Flüge über 3.500 km
Unabhängig vom Grund muss die Fluggesellschaft, wenn dein Flug gestrichen wird, Folgendes bereitstellen:
Mahlzeiten und Erfrischungen
Hotelunterkunft falls nötig
Transport zwischen Flughafen und Hotel
Fluggesellschaften müssen entweder eine vollständige Rückerstattung oder eine Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug anbieten.
Wenn ein anderer nahegelegener Flughafen (z. B. Genf, Zürich oder Mailand Malpensa) Flüge hat, kannst du eine Umbuchung von dort aus in Betracht ziehen.
Wenn der Flughafen Sion deinen Flug streicht, können alternative Flughäfen dir helfen, schneller ans Ziel zu kommen. Überlege Folgendes:
Flughafen Genf (GVA): Ein großes internationales Drehkreuz, nur 2 Stunden mit dem Zug von Wallis entfernt.
Flughafen Zürich (ZRH): Der größte Flughafen der Schweiz, in etwa 3,5 Stunden mit dem Zug erreichbar.
Mailand Malpensa (MXP): Wenn du nach Süden unterwegs bist, ist der Flughafen von Mailand etwa 3 Stunden mit dem Auto entfernt.
Swiss Rail (SBB): Bietet häufige Verbindungen von Wallis nach Genf und Zürich an.
Private Transfers: Autoservices und Taxis können dich direkt zu alternativen Flughäfen bringen.
Autovermietung: Wenn keine Flüge verfügbar sind, könnte ein Mietwagen eine schnellere Lösung sein.
Um einen Antrag zu stellen, stelle sicher, dass du folgendes hast:
Buchungsbestätigung
Bordkarte (falls verfügbar)
Stornierungsmitteilung der Fluggesellschaft
Alle Quittungen für entstandene Kosten (z. B. Essen, Unterkunft)
Die Stornierung muss innerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen (nicht aufgrund von extremen Wetterbedingungen oder Flughafenstreiks).
Die Fluggesellschaft muss dich weniger als 14 Tage vor Abflug informiert haben.
Direkt bei der Fluggesellschaft: Einige Fluggesellschaften haben Online-Formulare.
Über Trouble Flight: Unsere Experten kümmern sich um alles, damit du die Entschädigung mit minimalem Aufwand erhältst.
Fluggesellschaften berufen sich oft auf Wetterprobleme, um Entschädigungen abzulehnen. Überprüfe immer die offiziellen Berichte, um sicherzustellen, dass diese Behauptung gültig ist.
Du hast Anspruch auf Geld, nicht nur auf Gutscheine oder Meilen. Bestehe auf eine Bargeldentschädigung.
Fluggesellschaften können Antworten ignorieren oder verzögern. Wenn dies passiert, eskaliere deinen Fall mit rechtlicher Unterstützung.
Wenn dein Flug gestrichen wurde und du in Wallis festsitzt, nutze die Zeit:
Erkunde Zermatt oder Verbier: Wenn du Zeit hast, warum nicht die Schönheit der Schweizer Alpen genießen?
Besuche Thermalbäder: Entspanne dich in den Thermalbädern von Leukerbad.
Probiere lokale Küche: Genieße Schweizer Fondue oder Raclette in einem traditionellen Chalet-Restaurant.
Lass dir durch einen gestrichenen Flug nicht die Laune verderben. Wenn dein Flug in Wallis gestrichen wurde, könntest du bis zu 600 € bekommen. Lass Trouble Flight den Anspruchsprozess übernehmen, während du dich auf deine Reise konzentrierst.
Starte deinen Anspruch noch heute!