Das Wallis, ein malerischer Schweizer Kanton, ist bekannt für seine atemberaubenden Alpenlandschaften und weltberühmten Skigebiete wie Zermatt und Verbier. Obwohl die Region hervorragende Verkehrsverbindungen bietet, einschließlich des Flughafens Sion (SIR) und Zugang zu großen Flughäfen wie Genf (GVA) und Zürich (ZRH), können Flugausfälle dennoch Reisepläne durcheinanderbringen. Egal, ob du als Tourist auf die Pisten fährst oder als Geschäftsreisender einen engen Zeitplan hast, ein ausgefallener Flug kann frustrierend und kostspielig sein.
Mehrere Faktoren tragen zu Flugausfällen in und um Wallis bei. Wenn du diese Gründe verstehst, kannst du Störungen besser umgehen:
Die Schweizer Alpen sind berüchtigt für unvorhersehbares Wetter. Starker Schneefall, starker Wind und Nebel können besonders im Winter zu Flugausfällen führen.
Wenn dein Flug aufgrund von extremem Wetter gestrichen wird, können die Fluggesellschaften sich auf ‚außergewöhnliche Umstände‘ berufen, was die Anspruchsberechtigung auf Entschädigung beeinflussen kann.
Fluggesellschaften streichen manchmal Flüge wegen technischer Störungen, Personalmangel oder Überbuchungen.
Diese Ausfälle sind normalerweise nach EU-Verordnung 261/2004 entschädigungsfähig, vorausgesetzt, die Fluggesellschaft ist schuld.
Eine Überlastung des Luftraums über der Schweiz kann zu kurzfristigen Flugstreichungen führen.
Dies tritt häufiger in Spitzenreisezeiten und bei großen Veranstaltungen auf.
Streiks von Fluggesellschaften oder Flughafenspersonal können Flüge lahmlegen und Passagiere stranden lassen.
Abhängig von der Art des Streiks hast du möglicherweise trotzdem Anspruch auf finanzielle Entschädigung.
Passagiere, die von oder nach Wallis mit einer EU-Fluggesellschaft fliegen – oder mit einer nicht EU-Fluggesellschaft in die EU fliegen – sind durch EG 261/2004 geschützt. Hier ist, was du wissen solltest:
Wenn die Airline für die Annullierung verantwortlich ist, könntest du Anspruch auf folgendes haben:
€250 für Flüge bis zu 1.500 km
€400 für Flüge zwischen 1.500–3.500 km
€600 für Flüge über 3.500 km
Unabhängig vom Grund, wenn dein Flug annulliert wird, muss die Airline folgendes bereitstellen:
Mahlzeiten und Erfrischungen
Hotelunterkunft, falls nötig
Transport zwischen Flughafen und Hotel
Airlines müssen entweder eine vollständige Rückerstattung oder eine Umbuchung auf den nächsten verfügbaren Flug anbieten.
Falls ein anderer nahegelegener Flughafen (z.B. Genf, Zürich oder Mailand Malpensa) Flüge hat, überlege eine Umbuchung von dort anzufragen.
Wenn dein Flug am Flughafen Sitten annulliert wird, können alternative Flughäfen dir helfen, dein Ziel schneller zu erreichen. Ziehe folgendes in Betracht:
Genfer Flughafen (GVA): Ein großes internationales Drehkreuz, nur 2 Stunden mit dem Zug von Wallis entfernt.
Flughafen Zürich (ZRH): Der größte Flughafen der Schweiz, erreichbar in ca. 3,5 Stunden mit dem Zug.
Mailand Malpensa (MXP): Wenn du nach Süden willst, ist Mailands Flughafen etwa 3 Stunden mit dem Auto entfernt.
Swiss Rail (SBB): Bietet häufige Verbindungen von Wallis nach Genf und Zürich an.
Private Transfers: Fahrdienste und Taxis können dich direkt zu alternativen Flughäfen bringen.
Mietwagen: Wenn keine Flüge verfügbar sind, könnte das Mieten eines Autos eine schnellere Lösung sein.
Um einen Antrag zu stellen, stelle sicher, dass du Folgendes hast:
Buchungsbestätigung
Boarding-Pass (falls verfügbar)
Annullierungsbescheid der Fluggesellschaft
Quittungen für angefallene Kosten (z. B. Essen, Unterkunft)
Die Annullierung muss im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegen (nicht aufgrund von extremem Wetter oder Flughafenstreiks).
Die Fluggesellschaft muss dich weniger als 14 Tage vor dem Abflug informiert haben.
Direkt bei der Fluggesellschaft: Einige Fluggesellschaften haben Online-Formulare für Ansprüche.
Über Trouble Flight: Unsere Experten erledigen alles für dich, damit du die Entschädigung mit minimalem Aufwand erhältst.
Fluggesellschaften berufen sich oft auf Wetterprobleme, um Entschädigungen zu verweigern. Überprüfe immer offizielle Berichte, um sicherzustellen, dass dieser Anspruch gültig ist.
Du hast Anspruch auf Geld, nicht nur auf Gutscheine oder Meilen. Bestehe auf Bargeldentschädigung.
Fluggesellschaften können Antworten ignorieren oder verzögern. Wenn dies passiert, eskaliere deinen Fall mit rechtlicher Unterstützung.
Wenn dein Flug storniert wurde und du in Wallis festsitzt, mach das Beste aus deiner Zeit:
Erkunde Zermatt oder Verbier: Wenn du Zeit hast, warum nicht ein wenig Schweizer Alpenlandschaft genießen?
Besuche Thermalbäder: Entspanne dich in den Thermalbädern von Leukerbad.
Probier lokale Küche: Kosten dich durch Schweizer Fondue oder Raclette in einem traditionellen Chalet-Restaurant.
Lass dich von einem stornierten Flug nicht die Laune verderben. Wenn dein Flug in Wallis gestrichen wurde, könntest du bis zu 600 € zustehen. Lass Trouble Flight den Anspruchsprozess erledigen, während du dich auf deine Reise konzentrierst.
Starte noch heute deinen Anspruch!