Überbuchte Flüge sind für viele Reisende echt frustrierend, und wenn du von St. Gallen fliegst, hast du das vielleicht schon erlebt. Airlines verkaufen routinemäßig mehr Tickets als Sitzplätze verfügbar sind, in der Hoffnung, dass einige Passagiere nicht erscheinen. Aber wenn sie alle kommen, wird jemand unfreiwillig vom Flug gestrichen. Wenn dir das passiert, hast du Rechte – und möglicherweise einen erheblichen Entschädigungsanspruch.
Der Flughafen St. Gallen (St. Gallen-Altenrhein Airport – ACH) ist ein Regionalflughafen in der Nähe des Bodensees und bedient die Ostschweiz sowie Teile Österreichs und Deutschlands. Obwohl er kleiner ist als der Flughafen Zürich, gibt es auch hier Flugunterbrechungen, einschließlich überbuchter Flüge. Airlines wie People’s Viennaline betreiben häufige Strecken, insbesondere nach Wien und anderen wichtigen Zielen.
Mit begrenzten täglichen Flügen kann es ein großes Problem sein, wenn du in St. Gallen aufgrund von Überbuchungen nicht an Bord gehen darfst. Anders als in größeren Drehkreuzen, wo du mehrere Flugalternativen hast, sind deine Optionen hier eingeschränkter. Deshalb ist es umso wichtiger, deine Rechte zu kennen.
Viele Airlines bieten Reisgutscheine als Entschädigung an. Aber laut EC 261/2004 hast du möglicherweise Anspruch auf eine Barauszahlung von bis zu €600. Wenn du einen Gutschein annimmst, könntest du auf dieses Geld verzichten.
Wenn du von St. Gallen fliegst und das Boarding verweigert wird, überprüfe Flüge von nahegelegenen Flughäfen. Der Flughafen Zürich, etwa eine Stunde entfernt, bietet eine Vielzahl von internationalen Flügen. Eine kurze Zugfahrt kann dir mehr Optionen bieten, um pünktlich an dein Ziel zu gelangen.
Frag die Fluggesellschaft nach einer schriftlichen Erklärung, warum du nicht an Bord gelassen wurdest. Wenn der Grund Überbuchung ist, hast du einen berechtigten Anspruch.
Bewahre deine Bordkarte, Buchungsbestätigung und jede Kommunikation mit der Fluggesellschaft auf. Diese sind entscheidend, wenn du einen Anspruch geltend machst.
Ja! Nach der EU-Verordnung EG 261/2004 hast du Anspruch auf Entschädigung, wenn du wegen Überbuchung nicht an Bord gelassen wirst. Hier ist, was du erhalten könntest:
250 € für Flüge bis zu 1.500 km
400 € für Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km
600 € für Flüge über 3.500 km
Da die meisten Flüge von St. Gallen Kurzstreckenflüge sind, liegt die Entschädigung normalerweise bei etwa 250 € pro Passagier. Wenn du jedoch über einen großen Hub weiterfliegst und dein Endziel weiter entfernt ist, könntest du Anspruch auf einen höheren Betrag haben.
Der Flughafen Zürich (ZRH) ist der nächstgelegene große internationale Flughafen. Wenn du in St. Gallen nicht an Bord gelassen wirst, kannst du den Flughafen Zürich schnell erreichen mit:
Zug: Die schnellste und bequemste Option, dauert etwa 1 Stunde.
Taxi: Eine direkte Taxifahrt dauert etwa 50 Minuten, kann aber teuer sein.
Mietwagen: Wenn du bereits einen Mietwagen hast, kannst du nach Zürich fahren und einen anderen Flug nehmen.
Wenn du die Abflüge in Zürich überprüfst, hast du möglicherweise eine bessere Chance, einen alternativen Flug zu finden, manchmal sogar mit derselben Fluggesellschaft.
Fluggesellschaften überbuchen Flüge, weil sie damit rechnen, dass ein gewisser Prozentsatz der Passagiere nicht auftaucht. Auf kleineren Strecken, wie denen von St. Gallen, kann diese Strategie jedoch leichter nach hinten losgehen. Mit weniger Flügen pro Tag sind alternative Reisemöglichkeiten begrenzt, was eine verweigerte Beförderung für die Passagiere noch störender macht.
Wenn die Fluggesellschaft einen Ersatzflug bereitstellt, der dich innerhalb von:
2 Stunden: bringt, bist du möglicherweise nicht für die volle Entschädigung berechtigt.
3+ Stunden später als geplant: bist du wahrscheinlich für den vollen Entschädigungsbetrag berechtigt.
Selbst wenn du einen Alternativflug annimmst, kannst du immer noch eine Entschädigung verlangen, wenn du dein Ziel wesentlich später als ursprünglich geplant erreichst.
Wenn du deinen Sitzplatz freiwillig im Austausch gegen Reisegutscheine oder andere Vorteile aufgibst, verzichtest du normalerweise auf dein Recht auf EC 261 Entschädigung. Du kannst jedoch mit der Fluggesellschaft verhandeln, um zusätzliche Vorteile zu erhalten, wie z. B. Hotelunterkünfte oder Essensgutscheine.
Du kannst einen Anspruch geltend machen, wenn:
Dein Flug von St. Gallen (ACH) innerhalb der EU gestartet ist.
Dir die Beförderung gegen deinen Willen aufgrund von Überbuchung verweigert wurde.
Die Fluggesellschaft keinen Alternativflug innerhalb von 2 Stunden arrangiert hat.
Stelle sicher, dass du folgende Dokumente hast:
Deine Bordkarte oder Buchungsbestätigung.
Jegliche schriftliche Erklärung der Fluggesellschaft.
Jegliche Alternativflugdetails (falls bereitgestellt).
Du kannst dich direkt an die Fluggesellschaft wenden, aber sie könnten deine Anfrage verzögern oder ablehnen. Stattdessen nutze einen Service wie Trouble Flight, um deinen Anspruch effizient abzuwickeln und deine Entschädigung zu maximieren.
Flexible Tickets buchen: Einige Fluggesellschaften bieten flexible Tarife an, die das Risiko von Überbuchungsproblemen verringern.
Früh ankommen: Überbuchungsentscheidungen werden oft beim Check-in getroffen. Frühes Erscheinen könnte dir helfen, deinen Sitzplatz zu sichern.
Deine Rechte kennen: Wenn du die EC 261 verstehst, stellst du sicher, dass du keine Entschädigung verpasst.
Lass dir durch Überbuchung in St. Gallen nicht die Pläne ruinieren. Wenn dir das Boarding verweigert wurde, könntest du Anspruch auf bis zu €600 Entschädigung haben. Lass Trouble Flight deinen Anspruch abwickeln, während du dich auf deine nächste Reise konzentrierst. Beginne jetzt deinen Anspruch!