Überbuchungen von Flügen sind in Europa keine Seltenheit, und auch der Flughafen Zürich (ZRH) ist keine Ausnahme. Fluggesellschaften verkaufen routinemäßig mehr Tickets als Sitzplätze verfügbar sind, weil sie davon ausgehen, dass einige Passagiere nicht erscheinen. Aber wenn dann doch alle auftauchen, bleiben einige Reisende auf der Strecke. Wenn dir das passiert ist, keine Panik – du könntest bis zu 600€ Entschädigung nach der EU-Verordnung EC 261/2004 erhalten.
Der Flughafen Zürich, der größte internationale Flughafen in der Schweiz, ist ein wichtiger Knotenpunkt für Swiss International Air Lines und andere europäische Fluggesellschaften. Mit Tausenden von täglichen Abflügen verkaufen Fluggesellschaften oft zu viele Tickets, um ihren Umsatz zu maximieren. Das kann dazu führen, dass Passagiere unfreiwillig von ihrem Flug ausgeschlossen werden, was zu Stress, Verspätungen und verpassten Anschlüssen führt.
Nach der EU-Verordnung EC 261/2004 hast du Anspruch auf Entschädigung, wenn du aufgrund einer Überbuchung am Flughafen Zürich nicht an Bord gehen konntest, wenn:
Du eine bestätigte Buchung hattest und rechtzeitig eingecheckt hast.
Du unfreiwillig nicht an Bord gehen konntest (du hast deinen Platz nicht freiwillig für Gutscheine oder andere Vergünstigungen aufgegeben).
Der Flug von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt wurde ODER von einem Flughafen in der EU/EEA/Schweiz abflog.
Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab:
250€ – Flüge bis 1.500 km
400€ – Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km
600€ – Flüge über 3.500 km (außerhalb der EU)
Du hast auch Anspruch auf Mahlzeiten, Erfrischungen und Hotelunterkünfte, wenn dein Ersatzflug verspätet ist.
Nehme keine Gutscheine zu schnell an – Airlines bieten oft Reisegutscheine als Entschädigung an, aber diese haben oft Einschränkungen. Bargeldentschädigung ist dein Recht.
Fordere eine schriftliche Erklärung an – Airlines müssen einen schriftlichen Grund für die Verweigerung des Boardings angeben.
Behalte alle Dokumente – Bordkarten, Buchungsbestätigung und jeglicher Schriftverkehr mit der Airline sind für deinen Anspruch wichtig.
Frage nach einem alternativen Flug – Wenn du in Zürich feststeckst, prüfe, ob Flüge von nahegelegenen Flughäfen wie Basel (BSL) oder Genf (GVA) verfügbar sind.
Fordere deine Entschädigung ein – Trouble Flight kann den rechtlichen Prozess übernehmen, um sicherzustellen, dass du dein Geld bekommst.
Wenn du aufgrund eines überbuchten Fluges in Zürich gestrandet bist, ziehe alternative Routen von nahegelegenen Flughäfen in Betracht:
Flughafen Basel-Mulhouse (BSL) – Etwa 1 Stunde und 15 Minuten mit dem Zug entfernt, bietet Basel viele internationale Flüge.
Flughafen Genf (GVA) – Eine dreistündige Zugfahrt von Zürich, Genf hat mehrere tägliche Abflüge zu europäischen und internationalen Zielen.
Reisetipp: Schweizerische Bundesbahnen (SBB) bieten schnelle und effiziente Zugverbindungen von Zürich zu diesen alternativen Flughäfen.
Jedes Jahr sind Tausende von Passagieren mit Überbuchungen am Flughafen Zürich konfrontiert. Aber nur wenige wissen, dass sie bis zu 600€ Entschädigung fordern können. Airlines informieren dich nicht immer über deine Rechte – aber wir tun es. Lass Trouble Flight deinen Anspruch bearbeiten, während du dich zurücklehnst und auf deine Entschädigung wartest.
Lass die Fluggesellschaften nicht auf deine Kosten verdienen. Prüfe jetzt deine Ansprüche und hol dir das Geld, das dir zusteht!