Überbuchung von Flügen ist leider eine unangenehme Realität, selbst in einer malerischen Gegend wie Graubünden. Ob du von den kleinen, aber wichtigen Regionalflughäfen abfliegst oder über Zürich umsteigst, die Verweigerung der Beförderung aufgrund von Überbuchung kann deine Reisepläne durcheinander bringen. Wenn das passiert, könntest du nach den europäischen Vorschriften Anspruch auf Entschädigung haben.
Graubünden ist bekannt für seine atemberaubenden Alpenlandschaften, erstklassige Skigebiete und kulturelles Erbe. Aber die Luftverkehrsinfrastruktur ist im Vergleich zu den großen Schweizer Drehkreuzen begrenzt. Flughäfen wie Samedan (Engadin Airport) bedienen hauptsächlich Privat- und Saisonflüge, weshalb kommerzielle Passagiere oft auf den Flughafen Zürich (ZRH) oder den Flughafen Friedrichshafen (FDH) in Deutschland angewiesen sind.
Trotz seiner kleineren Größe kann Überbuchung auch Reisende betreffen, die von Graubünden abfliegen. Fluggesellschaften verkaufen mehr Tickets als Plätze vorhanden sind, in der Annahme, dass einige Passagiere nicht erscheinen. Aber wenn alle Ticketinhaber ankommen, werden einige unfreiwillig von ihrem Flug ausgeschlossen. Wenn dir das passiert, gibt es Schritte, die du sofort unternehmen solltest.
Fluggesellschaften bieten oft Reisegutscheine oder Meilen anstelle von Barausgleich an. Aber nach der EU-Verordnung EC 261/2004 hast du Anspruch auf eine Barausgleich von bis zu 600€. Wenn du einen Gutschein akzeptierst, verlierst du möglicherweise dein Recht auf dieses Geld.
Wenn du wegen Überbuchung feststeckst, suche nach Flügen von:
Flughafen Zürich (ZRH): Der größte Flughafen der Schweiz, etwa 2 Stunden von Graubünden mit dem Zug oder Auto entfernt.
Flughafen Friedrichshafen (FDH): Liegt in Deutschland, ist aber von Graubünden aus erreichbar und bietet manchmal alternative Routen.
Mailand Malpensa (MXP): Wenn du nach Italien oder darüber hinaus möchtest, bietet Mailand vielleicht zusätzliche Optionen, etwa 3 Stunden mit dem Zug.
Fordere immer eine schriftliche Bestätigung, dass dir das Boarding wegen Überbuchung verweigert wurde. Dieses Dokument ist entscheidend für deine Ansprüche.
Bewahre deinen Boarding Pass, die Ticketbestätigung und alle Quittungen für zusätzliche Ausgaben (wie Essen oder Unterkunft) auf. Du hast möglicherweise Anspruch auf Erstattung dieser Kosten.
Ja! Unter der EU-Verordnung EC 261/2004, wenn dir das Boarding wegen Überbuchung verweigert wird, kannst du erhalten:
250 € für Flüge bis zu 1.500 km
400 € für Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km
600 € für Flüge über 3.500 km
Die meisten Flüge von Graubünden sind Kurz- oder Mittelstreckenflüge, daher liegt die Entschädigung normalerweise zwischen 250 € und 400 € pro Passagier. Wenn du jedoch über Zürich oder ein anderes Drehkreuz für einen Langstreckenflug umsteigst, hast du möglicherweise Anspruch auf die vollen 600 €.
Wenn du von einem anderen Flughafen aus neu buchen musst, hier ist wie du die nahegelegenen Drehkreuze erreichen kannst:
Flughafen Zürich (ZRH): Die einfachste Option, mit direkten Zugverbindungen von Chur in etwa 2 Stunden.
Flughafen Friedrichshafen (FDH): Erreichbar per Zug und Fähre über den Bodensee, ca. 2,5 Stunden.
Mailand Malpensa (MXP): Wenn dein nächster Flug in Mailand ist, nimm den Zug über Lugano oder miete ein Auto für eine malerische 3-stündige Fahrt.
Alternative Flughäfen zu erkunden, kann manchmal schneller sein, als auf den nächsten verfügbaren Flug der Airline zu warten.
Überbuchung ist gängige Praxis, weil Airlines die Auslastung maximieren wollen, da sie davon ausgehen, dass einige Passagiere nicht erscheinen. Wenn jedoch alle Passagiere auftauchen, muss die Airline entscheiden, wer umgebucht wird. In kleinen Flughäfen wie denen in Graubünden, wo alternative Flüge selten sind, kann dies große Verzögerungen für Passagiere verursachen.
Wenn die Airline dir einen Alternativflug anbietet und du erreichst dein Ziel:
Innerhalb von 2 Stunden: Du hast möglicherweise keinen Anspruch auf Entschädigung.
Mehr als 3 Stunden später: Du hast Anspruch auf den vollen Entschädigungsbetrag.
Selbst wenn du den Alternativflug annimmst, kannst du trotzdem Entschädigung verlangen, wenn deine Ankunft erheblich verspätet ist.
Wenn du freiwillig eine Entschädigung annimmst und auf deinen Sitzplatz verzichtest, verzichtest du in der Regel auf dein Recht auf EC 261 Entschädigung. Du kannst jedoch zusätzliche Vorteile aushandeln, wie:
Hotelunterkunft, wenn dein Alternativflug am nächsten Tag ist
Essensgutscheine
Upgrade in die Business Class beim nächsten verfügbaren Flug
Du kannst Entschädigung beantragen, wenn:
Dein Flug von einem EU-Flughafen (einschließlich der Schweiz) abflog.
Du unfreiwillig aufgrund von Überbuchung nicht an Bord gehen konntest.
Die Fluggesellschaft keinen Alternativflug innerhalb von 2 Stunden angeboten hat.
Stelle sicher, dass du folgendes hast:
Eine Bordkarte oder eine Ticketbestätigung
Eine schriftliche Bestätigung von der Fluggesellschaft, in der der Grund für die Verweigerung des Boardings angegeben ist
Belege für zusätzliche Ausgaben (Essen, Hotel, Transport)
Fluggesellschaften können Entschädigungsanträge verzögern oder ablehnen. Statt dich mit dem Ärger herumzuschlagen, lass Trouble Flight den Prozess für dich übernehmen. Unsere Experten werden dafür sorgen, dass du die maximale verfügbare Entschädigung erhältst.
Checke früh ein: Passagiere, die spät einchecken, werden eher von einem überbuchten Flug gestrichen.
Buche Direktflüge: Überbuchung kommt häufiger bei Anschlussflügen vor.
Tritt Vielfliegerprogrammen bei: Vielflieger haben oft Vorrang, wenn Flüge überbucht sind.
Kenne deine Rechte: Das Verständnis der EC 261 stellt sicher, dass du nicht weniger bekommst, als dir zusteht.
Lass dich nicht von Überbuchungen in Graubünden die Reise vermiesen. Wenn dir das Boarding verweigert wurde, könntest du für bis zu €600 Entschädigung berechtigt sein. Lass Trouble Flight deinen Antrag übernehmen, während du dich auf dein Reiseziel konzentrierst. Starte deinen Antrag jetzt!