Fliegst du von Bern und wurdest wegen Überbuchung nicht an Bord gelassen? Du bist nicht allein. Fluggesellschaften verkaufen routinemäßig mehr Tickets als verfügbare Sitze und lassen Passagiere stranden. Wenn dir das am Flughafen Bern (BRN) passiert ist, hast du möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu â¬600 gemäß der EU-Verordnung EC261/2004.
Dieser Leitfaden erklärt, was Überbuchung bedeutet, wie man damit umgeht und wie du das Geld bekommen kannst, das dir zusteht.
Fluggesellschaften überbuchen Flüge in der Erwartung, dass einige Passagiere ihre Reisen verpassen. Während dies wie eine vernünftige Geschäftsstrategie erscheinen mag, führt es oft zu unfairen Störungen für Reisende. Wenn dir in Bern das Boarding verweigert wurde, denk daran: es ist nicht deine Schuld, und du hast Rechte.
Die Fluggesellschaft wird zuerst nach Freiwilligen fragen, die bereit sind, ihre Plätze im Austausch gegen Anreize wie Gutscheine oder zukünftige Flugkredite aufzugeben.
Wenn nicht genügend Freiwillige gefunden werden, kann einigen Passagieren zwangsweise das Boarding verweigert werden.
Wenn du einer dieser Passagiere bist, hast du rechtlich Anspruch auf Entschädigung, es sei denn, du hast freiwillig auf deinen Platz verzichtet.
Dank der EU-Verordnung EC261/2004 sind Passagiere, die von Bern abfliegen, geschützt, wenn ihr Flug überbucht ist. Hier ist, worauf du Anspruch hast:
â¬250 – Flüge bis zu 1.500 km
â¬400 – Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km
â¬600 – Flüge über 3.500 km
Darüber hinaus muss dir die Fluggesellschaft Folgendes anbieten:
Ein neuer Flug zu deinem Ziel so schnell wie möglich.
Mahlzeiten, Erfrischungen und Unterkunft (falls nötig).
Zwei kostenlose Anrufe oder E-Mails.
Fluggesellschaften bieten oft Gutscheine statt Barauszahlung an. Sei vorsichtig! Die Annahme eines Gutscheins kann bedeuten, dass du auf dein Recht auf Geld verzichtest.
Bitte die Fluggesellschaft um eine schriftliche Bestätigung, dass dir das Boarding wegen Überbuchung verweigert wurde. Das ist entscheidend für die Einreichung eines Antrags.
Bewahre deine Bordkarte, Buchungsbestätigung und alle anderen relevanten Dokumente auf. Diese helfen dir, deinen Fall zu beweisen.
Du musst nicht selbst mit der Fluggesellschaft verhandeln. Wir können den Prozess für dich übernehmen und sicherstellen, dass du die Entschädigung bekommst, die du verdienst, ohne den Ärger.
Der Flughafen Bern (BRN) ist relativ klein, daher können alternative Flüge begrenzt sein. Wenn du jedoch schnell zu deinem Ziel kommen musst, ziehe diese Optionen in Betracht:
Von Zürich (ZRH) fliegen: Der Flughafen Zürich ist weniger als zwei Stunden entfernt mit dem Zug oder Auto und bietet deutlich mehr Flugoptionen.
Von Genf (GVA) fliegen: Der Flughafen Genf ist eine weitere Alternative und mit dem Zug in etwa 1h 45min erreichbar.
Nach Zugoptionen suchen: Schweizer Züge sind sehr effizient. Wenn dein Ziel in Europa liegt, könntest du es schneller mit dem Zug erreichen.
Bern verbindet dich mit großen europäischen Knotenpunkten wie London, Paris und Amsterdam. Wenn dein Flug überbucht ist, schau mal, ob du umgeleitet werden kannst über:
Zurich für Langstreckenflüge
Genf für mehr europäische Verbindungen
Basel-Mulhouse Flughafen (BSL) für günstige Optionen
Zug: Direktzüge zum Flughafen Zürich fahren alle 30 Minuten und brauchen 1h 15min.
Auto: Mit dem Auto brauchst du etwa 1h 45min.
Bus & Zug: Kombinierte Bus- und Zugoptionen sind verfügbar, wenn du nach Genf fährst.
Wenn du einen Antrag über uns stellst, dauert der Prozess in der Regel zwischen 4 bis 12 Wochen. Der genaue Zeitraum hängt davon ab, wie kooperativ die Fluggesellschaft ist.
Kein Gewinn, keine Gebühr â Du zahlst nur, wenn du eine Entschädigung erhältst.
Schnell & stressfrei â Wir erledigen alles, vom Papierkram bis hin zu rechtlichen Schritten.
Erfahrung & Erfolg â Wir haben Tausenden von Passagieren geholfen, das Geld zu bekommen, das ihnen zusteht.
Ja! Selbst wenn du einen Alternativflug angenommen hast, hast du immer noch das Recht auf Entschädigung.
Überbuchungen werden nie durch Wetter oder außergewöhnliche Umstände verursacht. Die Fluggesellschaft ist verantwortlich und muss dich entschädigen.
Nein, aber Fluggesellschaften verzögern oft Zahlungen. Wir kümmern uns um alles, sodass du dich nicht mit rechtlichen Komplikationen herumschlagen musst.
Ja! In den meisten europäischen Ländern kannst du bis zu drei Jahre nach dem Vorfall einen Antrag stellen.
Wenn du wegen einer Überbuchung in Bern nicht an Bord gehen durftest, lass die Fluggesellschaft nicht behalten, was dir zusteht. Du könntest Anspruch auf bis zu 600€ Entschädigung haben. Stelle noch heute deinen Antrag und erhalte dein Geld ohne Stress!