Wenn du schon mal eine Überbuchung eines Flugs auf dem Weg nach oder von Nidwalden erlebt hast, bist du nicht allein. Fluggesellschaften verkaufen oft mehr Tickets als verfügbare Plätze, in der Annahme, dass einige Passagiere nicht erscheinen werden. Wenn dann doch alle kommen, führt das dazu, dass Passagiere nicht an Bord dürfen. Glücklicherweise könntest du das Recht auf finanzielle Entschädigung gemäß der EU-Verordnung EC261 haben.
Nidwalden, eine malerische Region in der Schweiz, hat keinen großen internationalen Flughafen. Das bedeutet, dass Reisende normalerweise den Flughafen Zürich (ZRH) oder den EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg (BSL) nutzen. Wenn dein Flug von einem dieser Flughäfen überbucht war, kannst du trotzdem Entschädigung verlangen.
Fluggesellschaften maximieren ihre Gewinne, indem sie sicherstellen, dass jeder Sitzplatz besetzt ist. Sie gehen davon aus, dass ein kleiner Prozentsatz der Passagiere ihre Flüge verpassen wird und verkaufen daher mehr Plätze. Wenn ihre Berechnungen falsch sind, werden Passagiere unfreiwillig von Bord gewiesen. Überbuchungen sind legal, aber betroffene Passagiere haben Rechte.
Wenn dein überbuchter Flug von einem EU-Mitgliedstaat gestartet ist oder dort ankam, bist du durch die EC261/2004 geschützt, die eine Entschädigung von bis zu 600€ pro Passagier je nach Flugstrecke gewährt:
250€ für Flüge unter 1.500 km.
400€ für Flüge zwischen 1.500 km – 3.500 km.
600€ für Flüge über 3.500 km (bei Abflug aus der EU zu einem Nicht-EU-Ziel).
Auch wenn die Fluggesellschaft dir einen alternativen Flug anbietet, hast du trotzdem Anspruch auf Entschädigung, wenn die Verspätung erheblich ist.
Fluggesellschaften versuchen vielleicht, dich mit Gutscheinen oder Reiseguthaben statt Bargeld zu entschädigen. Du bist nicht verpflichtet, das anzunehmen. Die Entschädigung sollte in bar oder per Überweisung erfolgen.
Bitte die Fluggesellschaft, eine schriftliche Erklärung abzugeben, die bestätigt, dass dir das Boarding aufgrund von Überbuchung verweigert wurde. Bewahre deine Bordkarte und alle Mitteilungen der Fluggesellschaft auf.
Falls du von Nidwalden aus fliegst, sind die nächstgelegenen großen Flughäfen:
Flughafen Zürich (ZRH) â Der größte internationale Hub in der Schweiz, etwa 1 Stunde mit dem Zug oder Auto entfernt.
EuroAirport Basel (BSL) â In der Nähe der französischen und deutschen Grenze gelegen, etwa 1,5 Stunden von Nidwalden entfernt.
Wenn dein überbuchter Flug dich daran hindert, dein Ziel pünktlich zu erreichen, überprüfe Flüge von diesen Flughäfen. Einige Fluggesellschaften übernehmen möglicherweise die Transferkosten.
Sobald du wieder zu Hause bist, kannst du deinen Anspruch über einen Entschädigungsdienst wie Trouble Flight einreichen, der sich auf die Sicherung von Auszahlungen für gestörte Reisende spezialisiert hat.
Neben der finanziellen Entschädigung hast du Anspruch auf Mahlzeiten, Erfrischungen und Unterkunft (falls erforderlich), während du auf einen Ersatzflug wartest. Die Fluggesellschaften müssen diese Kosten übernehmen, also bewahre alle Quittungen für die Rückerstattung auf.
Falls dir das Boarding verweigert wird, schau nach alternativen Flügen zu deinem Ziel.
Frag die Fluggesellschaft, ob sie dich ohne zusätzliche Kosten auf eine andere Airline umbuchen kann.
Wenn du erheblich verspätet bist, verlange eine Hotelübernachtung auf Kosten der Airline.
Prüfe die Züge nach Zürich und schau, ob ein Flug von ZRH eine bessere Option ist.
Falls du über Nacht warten musst, fordere einen kostenlosen Hotelgutschein von der Airline an.
Anna, eine Reisende aus Nidwalden, wollte von Zürich nach London fliegen, als ihr das Boarding aufgrund einer Überbuchung verweigert wurde. Statt einen Reisegutschein anzunehmen, verlangte sie ihre 400 € Entschädigung bei Trouble Flight und buchte innerhalb weniger Stunden einen Ersatzflug.
Falls du von einer Flugüberbuchung in Nidwalden betroffen warst, lass dir von der Airline nicht deine Rechte diktieren. Du könntest bis zu 600 € pro Passagier erhalten, und es ist einfacher, als du denkst.
Reiche noch heute deinen Anspruch ein und hol dir das Geld, das dir zusteht!